Pflichtverteidigung
Wenn die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig ist, so wird demjenigen, der angeklagt wurde und noch keinen Verteidiger hat, ein Pflichtverteidiger bestellt. Hauptsächlich sind das Fälle, in denen die vorgeworfene Tat ein Verbrechen ist, also mit mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet wird, oder auf Grund der Schwere der Tat eine Straferwartung von einem Jahr besteht.
Es kann ein Anwalt eigener Wahl bezeichnet werden, dessen Bestellung in der Regel auch entsprochen wird. Die Kosten der Verteidigung übernimmt die Landeskasse, stellt diese dem Verurteilten jedoch später in Rechnung. Finanzielle Gründe, welche in der Person des Angeklagten liegen, sind für eine Pflichtverteidigerbestellung nicht maßgeblich.